Schweizer Vorschriften

Pilzsammelregeln nach Kanton

Schonzeiten, Tagesmengen und besondere Regeln, die VAPKO für alle 26 Schweizer Kantone aufführt.

VAPKO

VAPKO erinnert daran, dass Pilzsammeln in Naturschutzgebieten in der ganzen Schweiz verboten ist.

Stand der Übersicht: 21.01.2025
Abgleich mit deutscher VAPKO-Seite: 08.02.2026
Kantonale Regeln

Zürich

Sammeln vom 1. bis 10. jedes Monats verboten. 1 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Bern

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Luzern

Sammeln vom 1. bis 7. jedes Monats verboten. 2 kg pro Person und Tag, höchstens 0.5 kg Morcheln und höchstens 0.5 kg Eierschwämme

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Kantonale Regeln

Aargau

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Gemeinden

St. Gallen

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Kantonale Regeln

Thurgau

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 1 kg pro Person und Tag

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Vorschriften aufgehoben

Solothurn

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Kantonale Regeln

Schwyz

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 2 kg pro Person und Tag, höchstens 1 kg Morcheln

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Keine kantonale Regel angegeben

Zug

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Keine kantonale Regel angegeben

Basel-Landschaft

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Keine kantonale Regel angegeben

Basel-Stadt

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Gemeinden

Schaffhausen

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Kantonale Regeln

Appenzell Ausserrhoden

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Appenzell Innerrhoden

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Glarus

Sammeln vom 1. bis 10. jedes Monats verboten. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Graubünden

Sammeln vom 1. bis 10. jedes Monats verboten. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Uri

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 3 kg pro Person und Tag, höchstens 0.5 kg Morcheln und höchstens 2 kg Eierschwämme

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Kantonale Regeln

Obwalden

Sammeln nachts und vom 1. bis 7. jedes Monats verboten. 2 kg pro Person und Tag, höchstens 0.5 kg Morcheln

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Kantonale Regeln

Nidwalden

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 1 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Freiburg

Sammeln zwischen 20 und 7 Uhr verboten. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Genf

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 2 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Jura

Keine kantonale Schonzeit angegeben. 2 kg pro Person und Tag

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Keine kantonale Regel angegeben

Neuenburg

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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Kantonale Regeln

Tessin

Sammeln zwischen 20 und 7 Uhr verboten. 3 kg pro Person und Tag

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Kantonale Regeln

Waadt

Sammeln zwischen 20 und 7 Uhr verboten. 2 kg pro Person und Tag

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Keine kantonale Regel angegeben

Wallis

Keine kantonale Schonzeit angegeben. In der VAPKO-Übersicht ist keine kantonale Mengenlimite angegeben. Das bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung gesammelt werden darf.

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